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...Ihre Kompensationsverpflichtung.
...die Suche und den Ankauf von bedarfsgerechten Flächen.
...die naturschutzfachliche Überplanung der Flächen.
...das Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren mit der Naturschutzbehörde.
...die ökologische Begleitung und Koordination der Maßnahmen.
...die langfristige Sicherung und Unterhaltung der Flächen.
...renaturieren Fließgewässer,
z.B. im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, auch interkommunal über Gemeindegrenzen hinweg.
...bauen Industriebrachen oder landschaftsfremde Elemente zurück,
um der Zersieglung der Landschaft entgegen zu wirken.
...beleben ausgeräumte Agrarlandschaften,
z.B. durch die Anlage von Biotopverbundsystemen, Streuobstwiesen oder die Entwicklung von artenreichem Grünland.
...wandeln Nadelholzforste in standortgerechte Laubwälder um.
...machen Erstaufforstungen für Waldausgleich und bauen einen landesweiten Waldflächenpool auf.
...halten Flächen für Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen vor und übernehmen gleichzeitig die Kompensation für die Errichtung dieser Anlagen.
...übernehmen Ihr Grundstücks-Flächenmanagement,
z.B. Grunderwerbsverhandlungen für Grundstücke, Tauschgrundstücke oder Gestattungsverhandlungen für landschaftspflegerische und wasserwirtschaftliche Maßnahmen.
...organisieren großflächige Ganzjahresbeweidungen,
um landwirtschaftliche Rückzugsräume nachhaltig zu entwickeln und ökonomisch und ökologisch in Wert zu setzen.
...orientieren uns am Landschaftsprogramm Saarland und dem Landesentwicklungsplan Umwelt.
Die ÖFM hat in allen Landkreisen des Saarlandes bisher über 1.100 Hektar Flächen erworben.
In diesem Flächenpool sind alle Gebiete zusammengefasst, die entweder für Kompensations- und Ökokontomaßnahmen geeignet sind (Flächenbevorratung) oder auf denen schon Maßnahmen umgesetzt wurden (Maßnahmenbevorratung).
Die ÖFM ist somit in der Lage, landesweit für Eingreifer geeignete Kompensationsmaßnahmen anbieten zu können.